Therapie für gesetzlich Versicherte
Zunächst können nach Einlesen der aktuellen Versichertenkarte bis zu 3 Sprechstunden und nachfolgend bis zu 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Diese Sitzungen bieten die Möglichkeit, sich gegenseitig kennen zu lernen und dienen dem Therapeuten dazu, die notwendigen Informationen für den Start in die Therapie zu erfassen. Im Anschluss an diese Sitzungen wird in gegenseitiger Absprache ein Antrag an die Krankenkasse für die Kostenübernahme gestellt. Nach Bewilligung des Antrags durch die Krankenkasse übernimmt diese die vollen Kosten der bewilligten Leistungen.
Therapie für privat Versicherte
Bei privat Versicherten ist es jeweils abhängig von Krankenkasse bzw. von dem jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrag, ob und in welchem Umfang die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Dies sollte vor Beginn der probatorischen Sitzungen mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Grundlage für die Berechnung der Therapiekosten bildet hier die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP*; einsehbar z.B. über die BundesPsychotherapeutenKammer).
Therapie für Selbstzahler
Einige Patienten entscheiden sich dafür, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Dies ist in gegenseitiger Absprache auch möglich. Die Grundlage für die Berechnung der Therapiekosten bildet auch hier die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP*; einsehbar z.B. über die BundesPsychotherapeutenKammer).
Coaching
Da es sich bei Coaching nicht um eine Behandlung krankheitswertiger Symptomatiken handelt, kann hierfür keine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Coachings und werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP*; einsehbar z.B. über die BundesPsychotherapeutenKammer) berechnet.
* Die Kosten bei Abrechnung von Leistungen nach der GOP können Sie gerne bei mir erfragen.